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KOSTEN VOR BETRIEBSERÖFFNUNG

EINKOMMENSTEUER

Ausgaben entstehen unabhängig von der An- und Abmeldung einer Firma oft schon vorher. Sie können steuerlich trotzdem angesetzt werden.

Betriebseröffnung
Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs ist der Beginn der Tätigkeit. Dieses Datum muss ein Gründer in der Gewerbeanmeldung bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung eintragen lassen. Wird eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt angemeldet, ist hier das Datum anzugeben. Kosten entstehen dagegen oft schon vorher. Sie sind immer dann absetzbar, wenn sie

die zukünftige Arbeit betreffen, also insbesondere: Reise-, Zug- und Pkw-Kosten zu Behördengängen, Förderstellen, IHK, Notar, Besichtigungen von Büros und anderen Objekten sowie bei Bankbesuchen, Beratungshonorare, Provisionen, Gebühren, Einrichtungsgegenstände, vorher schon entrichtete Geschäftsraummieten, Bankgebühren, Porto, Büromaterial und Telefonspesen. Voraussetzung ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die Kosten sind auch absetzbar, wenn sie im Jahr vor der Betriebseröffnung angefallen sind.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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