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IST DIE GESAMTE ERBSCHAFTSTEUER VERFASSUNGSWIDRIG?

Erbschaftsteuer

Das oberste deutsche Steuergericht meint, das derzeitige Erbschaftsteuerrecht verstoße gegen die Verfassung. Es hat deshalb dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Gesetz verfassungswidrig ist.

Der BFH bemängelt an dem aktuellen Gesetz, dass Privatvermögen normal besteuert werde, während Betriebsvermögen gänzlich oder weitgehend von der Steuer freigestellt werde. Die Verschonung von betrieblichem Vermögen stelle eine Überprivilegierung dar. Es sei unzulässig, Betriebsvermögen ohne Rücksicht auf den Wert des Vermögens und die Leistungsfähigkeit des Erwerbers freizustellen.

Betriebsfortführung und Arbeitsplatzerhalt
Nach Auffassung der Richter sei nicht nachgewiesen, dass die Erbschaftsteuer die Betriebsfortführung gefährde.

Auch der Begünstigungsgrund Arbeitsplatzerhalt erweise sich nicht als tragfähig, weil weit mehr als 90 % aller Betriebe nicht mehr als 20 Beschäftigte hätten. Sie fallen deshalb nicht unter die Arbeitsplatzklausel, wonach die hundertprozentige Verschonung von der Steuer davon abhängig ist, dass die Arbeitsplätze über einen Zeitraum von fünf Jahren weitgehend erhalten werden müssen.

Fazit: Von der Erbschaftsteuer Betroffene sollten gegen Bescheide Einspruch einlegen und auf das Urteil verweisen. Nur in offenen Verfahren ist nämlich eine Änderung möglich. Zu viel Hoffnung sollte man sich aber nicht machen, weil Experten weder mit einer gänzlichen Abschaffung noch mit einer rückwirkenden Änderung rechnen.

 

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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