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MIETER HAT VORKAUFSRECHT

Mietrecht

Weist ein Vermieter vor dem Verkauf eines Mehr- familienhauses, das in Eigentumswohnungen um- gewandelt wird, den Mieter pflichtwidrig nicht auf dessen gesetzliches Vorkaufsrecht hin, so kann der Mieter Schadensersatz verlangen.

Mit einem solchen Fall befasste sich kürzlich der Bundesgerichtshof. Eine der Mietparteien wurde zunächst vom Verkauf nicht unterrichtet. Sie erfuhr davon erst, als die neue Eigentümerin ihr die Woh- nung später zu einem deutlich höheren Verkaufs- preis anbot.

Gesetzliche Anforderungen an Vermieter
Das Gesetz verlangt vom Vermieter eines Mehr- familienhauses, der das Mietobjekt später in Eigentumswohnungen umwandelt, dass er den Mieter im Falle eines Verkaufs sowohl über den Inhalt eines abgeschlossenen Verkaufs der

 

Wohnung, als auch über das Bestehen eines Vorkaufsrechts unterrichtet. Die obersten Richter hielten das Verhalten der beklagten Vermieterin für pflichtwidrig. Da sie es unterlassen hat, die Mieter- in zu informieren, schuldet sie der Klägerin Scha- denersatz. Unerheblich ist laut der Urteilsbegrün- dung, ob der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntnisnahme tatsächlich ausübt.

Höhe des Schadenersatzes
Die Richter sprechen der Mieterin einen Schaden- ersatz in Höhe der Differenz zwischen dem auf die Wohnung anteilig entfallenden Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Wohnung zu.

 

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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