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Steuern sparen beim PC-Kauf

Einkommensteuer

Jeder möchte den privat angeschafften PC oer Laptop steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Baden Würtemberg stellte jetzt fest, wann und in welchem Umfang das möglich ist.

Ein privat gekaufter, in der Wohnung aufgestellter Computer kann ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsmittel sein. Die Anschaffungskosten können voll als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die private Nutzung 10 % nicht übersteigt.

Private oder dienstliche Nutzung?
Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 10 %, können die Kosten in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden. Ist das Verhältnis der Nutzungsanteile nicht im Einzelnen nachgewiesen, ist von einem 50-prozentigen Werbungskostenabzug auszugehen. So auch ein Fall, der dem Finanzgericht vorgelegt wurde.

 

Der Kläger konnte zwar die dienstliche Nutzung glaubhaft machen, aber nicht nachweisen, zu wieviel Prozent der PC privat genutzt wurde.

Laptop für die Dienstreise
Der Kläger – ein angestellter Berufspilot – trug zwar vor, den Laptop auf dienstlichen Flugreisen u. a. zur Abfrage von Flugdaten zu benötigen. Eine Privatnutzung wird laut Auffassung des Gerichts hierdurch aber weder ausgeschlossen noch ist die Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils daraus ableitbar: Deshalb sei davon auszugehen, dass der PC auch privat genutzt werde und die anfallenden Kosten eben nicht zu 100 %, sondern nur zu 50 % absetzbar sind.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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