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Das neue Zentrale Testamentsregister

RECHT

Zum Jahreswechsel wurde das neue Testamentsregister (ZTR) eingeführt. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass.

Vieles was man vererbt, kann man vorher schon verschenken. Die Schenker sehen die Freude beim Beschenkten.

Die Klärung einer Erbschaft kann sich oft lange hinziehen. Testamente können zwar bei einem Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden, ein zentrales Register darüber gab es aber bisher nicht. Das ist zukünftig anders. Denn die Bundesnotarkammer wurde beauftragt, ein ZTR zu organisieren. In diesem Register können Testamente und Erbverträge angemeldet werden, jedoch nur durch einen Notar oder durch ein Amtsgericht.

Ersteintragung
Für jeden Erblasser ist eine gesonderte Registrierung erforderlich, der eine eindeutige Registrierungsnummer zugeordnet wird. Notar oder Gericht übermitteln die Angaben elektronisch an das ZTR, welches dann eine Bestätigung über die Registrierung ausstellt. Diese wird dem Erblasser ausgehändigt, damit er die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann.

Eingetragen wird aber nicht der Inhalt der letztwilligen Verfügung, sondern lediglich Name, Geburtsdatum, -ort, -land, -standesamt und Geburtenbuchnummer.

Berichtigung
Jeder Eintrag kann bei Bedarf berichtigt oder ergänzt werden. Eine Berichtigung ist z. B. bei Tippfehlern notwendig. Wird durch den Erblasser ein Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen, ist auch das im ZTR zu erfassen.

Benachrichtigung in Sterbefällen
Die Bundesnotarkammer wird von den Standesämtern über alle inländischen Sterbefälle informiert. Diese überprüft sie auf entsprechende Einträge im ZTR. Die Bundesnotarkammer benachrichtigt dann das zuständige Nachlassgericht bzw. die das Testament verwahrende Stelle.

Kosten
Für die Verwahrung beim Amtsgericht entsteht eine viertel Gebühr der Kostenordnung zuzüglich 15 Euro für das ZTR. Bemessungsgrundlage der Kostenordnung ist der Geschäftswert, also der Wert des Nachlasses. Das entspricht netto 108 Euro bei einem Wert von 250.000 Euro,
201 Euro ( Wert 500.000 Euro ) oder
389 Euro ( Wert 1.000.000 Euro ).

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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