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Wann sind Fehler in der Steuererklärung strafbar?

Recht

Ein Kaufmann muss sich steuerlichen Rat einholen, um nicht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung belangt zu
werden.

Ein luxemburger Unternehmer hatte jahrelang Saatgut an deutsche Landwirte verschickt und dafür in Deutschland keine Umsatzsteuer entrichtet. Das deckten Steuerfahnder auf, was ihm eine durch das Landgericht verhängte zweijährige Bewährungsstrafe einbrachte. Der Bundesgerichtshof fand dieses Urteil zu milde und äußerte sich wie folgt.

Steuerhinterziehung
Steuern werden hinterzogen, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Das ist der Fall, wenn er den Steueranspruch kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will. Es genügt dazu, dass der Täter die Tatbestände kennt und es billigend in Kauf nimmt, dass mögliche Steuern nicht

 

bezahlt werden. Dazu ist eine sichere Erkenntnis der Steuerpflicht nicht erforderlich.

Leichtfertige Steuerverkürzung
Jeder Steuerpflichtige muss sich über seine steuerlichen Pflichten unterrichten. Zu beachten ist dies vor allem bei Ausübung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Informiert man sich nicht, kann dies auf Gleichgültigkeit in Steuerfragen hindeuten. Das gilt besonders bei rechtlich schwierigen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Fazit: Mit dieser Entscheidung wird die oft beliebte Strategie durchkreuzt, in Prozessen mit dem komplizierten Steuersystem zu argumentieren. Zukünftig entgehen Unternehmer wohl nur dann der Gefahr eines Verfahrens, wenn sie sich steuerlichen Rat einholen.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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