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Kontoauszüge beim Onlinebanking

Recht

Bankkunden, die am Onlinebanking teilnehmen, erhalten vom Kreditinstitut einen Kontoauszug in digitaler Form. Mit dem Papierausdruck dieses digitalen Belegs genügt man den steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht.

Laut Finanzverwaltung ist es erforderlich, diese Datei auf einem maschinell auswertbaren

Datenträger zu archivieren.
Dabei ist zu beachten, dass die Daten vor dem Speichern nicht verändert werden können bzw., dass eine etwaige Änderung sichtbar ist. Möglich ist aber auch die elektronische Vorhaltung des Auszugs bei der Bank, wenn ein Zugriff des Kunden jederzeit möglich ist.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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