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NEUES ZUR GELANGENSBESTÄTIGUNG

Am 01.10.2013 treten die neuen Bestimmungen zum Nachweis von EG-Lieferungen in Kraft, allerdings in abgeschwächter Form.

In Versendungsfällen ist nach wie vor die Spediteursbescheinigung ausreichend, sie muss jetzt aber klar die erfolgte Verbringung beinhalten. In Fällen der Beförderung durch den Lieferanten oder bei Abholung durch den Empfänger ist die Bescheinigung dagegen zwingend. Neu ist, dass sie auch elektronisch zulässig ist, wenn sie aus dem E-Mail-Account des Empfängers kommt.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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