VORORT EWIV

Sitemap Kontakt

GLEICHER LOHN FÜR ALLE!

Arbeitsrecht

Eine Arbeitgeberin entlohnte ihre weiblichen Ange- stellten jahrelang geringer als deren männliche Kollegen. Dagegen wandte sich eine Arbeitneh- merin, die vor dem Landesarbeitsgericht Mainz Recht bekam.

Die Klägerin war in der Schuhherstellung tätig. Die in der Produktion beschäftigten Frauen erhielten bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stunden- lohn als die Männer. Der dagegen klagenden Mitarbeiterin wurde vom Arbeitsgericht zunächst eine Differenzvergütung für die vergangenen 3 Jahre sowie eine Entschädigung für die Diskrimi- nierung zugesprochen.

Der Betrag der Entschädigung war ihr jedoch zu gering und sie forderte in der zweiten Instanz einen höheren Betrag. Das angerufene Landes- arbeitsgericht sprach ihr eine höhere Entschädi- gung für die Diskriminierung zu. Dem Gericht zufolge gaben alle in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen der Klägerin einen Anspruch auf die ihr vorenthaltene Vergütung. Zudem er- gebe sich aus dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz (AGG), dass bei einer geschlechts- spezifischen Diskriminierung ein Anspruch

 

auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit gegeben ist. Eine Beseitigung der Diskriminierung sei nur durch eine Anpassung des Entgelts nach oben zu errei- chen, nämlich auf das höhere Niveau der männli- chen Mitarbeiter.

Hohe Entschädigungen
Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung vertrat das Gericht die Auffassung, dass diese eine ab- schreckende Wirkung haben muss. Die Arbeitge- berin meinte zwar, dass die Ungleichbehandlung deshalb nicht so schwer wiege, weil die ge- schlechtsspezifischen Lohnunterschiede in ihrem Betrieb zu jeder Zeit offen kommuniziert wurden. Gerade darin aber sahen die mit der Klage be- trauten Richter eine eklatante Rechtswidrigkeit und setzten die höhere Entschädigung fest.

Fazit: Frauen für gleiche Arbeit geringere Löhne zu zahlen, kann aufgrund der geltenden Rechts- lage richtig teuer werden. Denn es geht nicht allein um die Zahlung von Differenzbeträgen, sondern auch um hohe Entschädigungen.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

« Zurück