VORORT EWIV

Sitemap Kontakt

WORAUF BEI MIETVERTRÄGEN ZU ACHTEN IST

Mietrecht

Im Mietvertragsrecht gibt es einige wichtige Punkte, auf die geachtet werden sollte. Ein Überblick.

Wird eine Wohnung von mehreren Personen be- wohnt, sollte der Mietvertrag auch mit allen Mie- tern abgeschlossen werden. Vorteil für den Ver- mieter: Im Mietvertrag aufgenommene Personen haften für Schulden aus dem Mietverhältnis ge- samtschuldnerisch, also jeder für jeden und jeder für alles. Auch ist darauf zu achten, dass der Miet- vertrag die Flächen möglichst genau bezeichnet. Denn weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10% von der im Mietvertrag genannten ab, kann dies einen Mangel der Wohnung und ein Recht auf Minderung der Miete begründen.

 

Der Klassiker: Schönheitsreparaturen
Ein Thema, das immer wieder beschäftigt, ist die Verpflichtung des Mieters, Schönheits- und Klein- reparaturen vorzunehmen: Mieter, die in unreno- vierte Wohnungen eingezogen sind, dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die Wohnung bei Auszug zu renovieren. Unwirksam sind außerdem starre Fristen, die z.B. ein Streichen der Wände alle 3, 5 oder 7 Jahre vorschreiben. Das Abwälzen von kleineren Reparaturen auf den Mieter ist nur zu- lässig, wenn diese betragsmäßig z.B. bis 100 Euro oder insgesamt z.B. jährlich nicht über 8% der Jahresmiete begrenzt sind.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

« Zurück