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ZAHLUNGEN KURZ VOR INSOLVENZ

Insolvenzrecht

Weiß ein Gläubiger, dass sein Schuldner zah- lungsunfähig ist und bekommt er dennoch sein Geld, benachteiligt er damit andere Gläubiger.

Der Insolvenzverwalter kann die Zahlung anfech- ten und den Betrag für die Insolvenzmasse zurück- verlangen. Einen solchen Fall hatte der Bundes- gerichtshof kürzlich zu entscheiden.

Das beklagte Unternehmen stand in langjährigen Geschäftsbeziehungen zur später insolventen Schuldnerin. Im Laufe der Zeit beliefen sich die Zahlungsrückstände auf 200.000 Euro. Daraufhin verhängte die mit Maschinen handelnde Firma einen Lieferstopp. Die Schuldnerin kündigte da- raufhin an, durch eine Finanzierung in der Lage zu sein, ihre Schulden in Raten zu begleichen. Nach Auffassung der Richter war das Ratenangebot und der Umstand, dass die Zahlungen im Folgenden ausblieben, Indiz dafür, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit hätte erkennen müssen.

 

Zahlungseinstellung Indiz für Insolvenz
Zwischenzeitlich benötigte die Schuldnerin eine neue Maschine von der Beklagten. Zu dieser Zeit beliefen sich die Schulden gegenüber der Be- klagten bereits auf 800.000 Euro. Die Firma erklärte sich gegen eine Abschlagszahlung von 200.000 Euro und eine Bankbürgschaft in Höhe der restlichen ausstehenden Forderungen von 600.000 Euro bereit, die Maschine zu liefern. Die darauf getätigte Abschlagszahlung musste die Gläubigerin dem Insolvenzverwalter wieder zu- rückerstatten. Denn es hätte ihr bewusst sein müssen, dass der Schuldner insolvenzreif war.

Fazit: Kennt der Gläubiger die Zahlungsunfähig- keit des Schuldners oder Umstände, die darauf schließen lassen, dass er zahlungsunfähig ist, kann der Insolvenzverwalter getätigte Zahlungen anfechten. Der Gläubiger muss den an ihn ge- leisteten Betrag dann zurückgewähren.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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