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IMMER WIEDER DIE KASSE (TEIL 2)

Betriebsprüfung

Auch die Verwendung von Registrierkassen ist kein Allheilmittel gegen Ärger mit dem Fiskus. Im Folgen- den einige Tipps, was aufzuzeichnen ist und wie die Daten zu speichern sind.

Seit 2010 verlangt der Fiskus bei Verwendung von Registrierkassen, dass alle steuerlich relevanten Einzeldaten aufgezeichnet werden. Diese Daten müssen unveränderbar und vollständig sein und sie müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren auf- bewahrt werden. Dazu gehören die Programmier- daten und etwaige Änderungsprotokolle. Viele, vor allem ältere Registrierkassen erfüllen diese Vor- aussetzungen nicht. Es kann sein, dass die ein- gesetzten Geräte die Daten nicht dauerhaft speichern (z. B. der interne Speicher nach jedem Tagesabschluss geleert wird), dass keine Schnitt- stelle existiert, um die Daten elektronisch auszu- lesen oder dass nicht sichergestellt ist, dass die Daten unveränderbar aufgezeichnet werden. Derartige Systeme werden vom Fiskus seit 01. Januar 2017 nicht mehr toleriert.

Aufzubewahren sind:
- Aufzeichnungen zur Überprüfung der Bareinnah-
  men (also Kassensturzberichte)
- Zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen,
  insbesondere die Bedienungs- und Programmier-
  anleitungen
- Protokolle über Einsatzorte und Einsatzzeiträume
  der Kassen

 

Werden mit der Registrierkasse auch unbare Ge- schäftsvorfälle, z. B. EC-Kartenzahlungen, Last- schriftverfahren oder Kreditkarten erfasst, muss die Kasse einen Abgleich der baren und der unbaren Zahlungsvorgänge ermöglichen. Auch beim Einsatz elektronischer Registrierkassen müssen Differen- zen des rechnerischen zum tatsächlichen Kassen- bestand zeitnah aufgeklärt und durch Vermerke aufgezeichnet werden. Denn maßgebend für den Fiskus sind die tatsächlichen und nicht die rech- nerischen Gegebenheiten. Stornobuchungen dürfen darüber hinaus nicht vertuscht werden, sie müssen gesondert dargestellt werden. Das Fehlen von Stornobuchungen widerspricht nach Ansicht der Finanzverwaltung sogar der allgemeinen Lebens- erfahrung, nach der eben immer einmal Eingabefehler passieren.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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