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DATENÜBERTRAGUNGEN SICHER GESTALTEN

Datenschutzrecht

Fast jedes Unternehmen übermittelt Daten an andere Unternehmen. Das können Dienstleister, Tochterfirmen oder Geschäftspartner sein. Werden dabei auch Daten von natürlichen Personen übermittelt, spricht man von einer Datenübermittlung personenbezogener Daten. In der Folge müssen besondere Anforderungen der Datenschutzgrund- verordnung (DSGVO) beachtet werden.

Werden personenbezogene Daten außerhalb des eigenen Unternehmens übermittelt bzw. übertragen, muss der datenschutzkonforme Umgang ebenso gewährleistet sein wie innerhalb des Unternehmens. Damit dies sichergestellt ist, haben Unternehmen die Pflicht, mit den Empfängern von Daten einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Dieser regelt, wie mit den übertragenen Daten umgegangen werden darf und nennt sich Auftragsverarbeitungs- vertrag (AVV). Datenübermittlung im Auftrag. Immerhin muss nicht mit jedem Unternehmen ein solcher AVV geschlossen werden. Allerdings bestehen noch keine belastbaren Zusagen der Datenschutzbehörden darüber, wann ein AVV notwendig ist. Unternehmen können sich jedoch an Empfehlungen der Behörden orientieren.

 

Nach diesen ist z.B. mit Post- und Telekommuni- kationsanbietern kein AVV abzuschließen. Gleiches gilt bei einer Datenübermittlung an Steuerberater oder Rechtsanwälte. Da die beiden letztgenannten Berufsgruppen einem Berufsgeheimnis unterliegen, sind sie selbst für eine sichere Datenverarbeitung verantwortlich. Anders liegt es dagegen bei einem reinen Lohnsteuerbüro. Mit diesen müssen Unter- nehmen nach aktuellen Empfehlungen einen AVV abschließen. Auch wenn ein Unternehmen den Betrieb seiner Homepage an einen IT-Dienstleister ausgelagert hat, ist ein solcher Vertrag erforderlich. Das gleiche gilt für einen Dienstleister, der im Auftrag des Unternehmens Newsletter an Kunden verschickt.

Fazit: Sobald Daten von Kunden, Mitarbeitern oder anderen natürlichen Personen das Unternehmen verlassen, sollte eine Überprüfung stattfinden, ob ein AVV erforderlich ist. Auskunft hierzu geben auch die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Bundesländer.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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