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SIND PRIVATE DATEIEN TABU?

Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber darf den Computer seines Mitarbeiters untersuchen und dabei auch Zugriff auf Dateien nehmen, die der Mitarbeiter privat erstellt hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesarbeitsgericht.

Ein Mitarbeiter eines Automobilherstellers stand unter Verdacht, Inhalte eines Audit-Berichts an Dritte weitergegeben zu haben. Er wurde deshalb darüber informiert, dass sein Arbeitslaptop computerforensisch untersucht wird. In diesem Zuge erhielt er die Möglichkeit, private Dateien als solche zu kennzeichnen, um sie vor einem Zugriff auszuschließen. Bei der Auswertung des Laptops wurde eine Datei gefunden, in der der Mitarbeiter alle Tankvorgänge aufgenommen hatte, die er auf Firmenkosten bezahlt hat. Daraus ging hervor, dass er mehrmals größere Mengen Kraftstoff getankt hat, als es das Fassungsvermögen seines Dienstwagens zulässt.

 

Der Arbeitgeber hatte daher den Verdacht, dass auf seine Kosten auch andere private Kfz betankt wurden. Gestützt auf diesen Verdacht kündigte das Unternehmen dem Mitarbeiter. Dieser wandte sich vor Gericht gegen die Kündigung sowie

Einsicht nur nach Ankündigung
Das Gericht stellt fest, dass eine Einsicht und Kopie von Daten auf dem Rechner des Mitarbeiters rechtmäßig erfolgen könne, wenn er darüber informiert wird und die Gründe für die Einsicht genannt werden. Zudem ist ihm die Möglichkeit zu geben, private Dateien als solche zu markieren und so dem Zugriff des Arbeitgebers zu entziehen.

Fazit: Sollen Dateien auf dem Arbeitslaptop vor dem Zugriff des Arbeitgebers sicher sein, müssen diese als privat gekennzeichnet sein.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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