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SO GELINGT DER STEUERFREIE VERKAUF

Immobilien

Eine privat genutzte Immobilie kann steuerfrei veräußert werden, wenn der Verkäufer diese selbst bewohnt hat. Dies ist auch dann möglich, wenn sie in den letzten Monaten vor dem Verkauf vermietet wurde.

Gewinne aus Immobiliengeschäften sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Das Gesetz sieht hiervon jedoch Ausnahmen vor. Eine Möglichkeit ist, eine Immobilie 10 Jahre zu halten und erst nach dieser sog. Spekulationsfrist zu verkaufen. Eine Steuer fällt auch nicht an, wenn die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt wurde. In diesem Fall genügt bereits, wenn 3 Kalenderjahre betroffen sind. Dabei muss die Immobilie nicht in drei vollen Kalenderjahren selbst bewohnt werden.


Es genügt, wenn dies für ein volles Kalenderjahr und einen Tag im Jahr davor und einen Tag im Jahr danach der Fall ist. Zog der Eigentümer also z.B. am 30. Dezember 2017 ein und bleibt bis 2. Januar 2019 dort wohnen, kann er sie im Laufe des Jahres 2019 steuerfrei verkaufen.

Vermietung im Verkaufsjahr
Die Steuerfreiheit bleibt auch dann erhalten, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung nach der eigenen Wohnnutzung noch anderweitig vermietet wurde. Dieser Fall lag dem vor dem BFH verhandelten Sachverhalt zugrunde.

Ausblick: Sprechen Sie vor einem geplanten Verkauf unbedingt mit uns.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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