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STEUERRECHTSÄNDERUNGEN 2021

Steuerrecht

Es ist schon der „Klassiker“ in der Steuerberatung, dass mit dem Beginn eines Kalenderjahres eine Vielzahl von Steueränderungen zu beachten sind.

So wird ab 2021 der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Die Behindertenpauschbeträge werden erhöht. Ebenso das Kindergeld. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes wird erhöht. Die Unterhaltshöchstbeträge werden angehoben. Für Arbeitnehmer*innen erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungs- kilometer und es gibt eine Mobilitätsprämie für Fernpendler mit niedrigem Einkommen. Vergüns- tigungen gibt es auch für das Home-Office. Weitere Änderungen werden in den Steuerrechtsseminaren Jahr für Jahr erläutert und geschult, so dass dieses Wissen sicher in den Steuerkanzleien angewendet werden kann. Daneben fordert uns das Thema Subventionszahlungen.

Hier gibt es den „Klassiker“ Änderungen zum Jahresbeginn leider nicht. Fast im Monats- rhythmus ändern sich die Rechtsbegiffe:

Soforthilfen, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen II und III, KFW-Corona Hilfen und Coronahilfen der Bürgschafts- banken. Die ständigen Veränderungen der entsprechenden Voraussetzungen nennt man hier Nachbesserungen und sie kommen oft von heute auf morgen.

Wenn es bei den Steuern eine gewisse Sicherheit und Endgültigkeit gibt bzgl. Vorschriften, Anwendung, Abführung und Veranlagung, dann gibt es das alles bei den Subventionen nicht. Hier werden wir noch in Jahren erleben, dass das, was erklärt wurde, nachgeprüft werden wird und dass die Daten und Zahlen hoffentlich so dokumentiert worden sind, dass sie auch in Jahren noch nachvollziehbar sind. „Wer schreibt, der bleibt“ sagt ein altes Sprichwort. Schriftlich fixierte Protokolle und Arbeitsbe- sprechungen zeigen eine gewisse Verbindlichkeit und Wahrheit. Sie werden sich wie bei den STEUERN auch bei den SUBVENTIONEN bewähren.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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