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ES GEHT IMMER AUF DIE KLEINEN

Corona-Soforthilfen

Dieser Eindruck entsteht, wenn man die Meldungen hört, dass Klein- und Kleinstbetriebe bereits 1,1 Milliarden Euro Soforthilfen zurück bezahlt haben.

Auch bei der Kurzarbeit rechnet der Staat mit rund 1,6 Milliarden Euro Rückzahlungen wegen des Progressionsvorbehaltes bei der Einkommensteuer. „Schon die E-Mail-Adresse verheißt nichts Gutes“, so schreibt die WELT in einem Online-Artikel am 25.04.2021. Und weiter schreibt sie: „Die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert mit dem Absender corona-belehrungen@ibb.de alle Unternehmen der Stadt, die in den vergangenen zwölf Monaten Corona-Hilfen erhielten: dass es womöglich mehr Geld gab, als ihnen zusteht.“ Gegen dieses Vorgehen ist nichts zu sagen. Aber es ist etwas zu tun. Die Voraussetzungen müssen also noch einmal geprüft werden, damit nicht Ungemach entsteht, 

 

den niemand noch zusätzlich zu den aktuellen Herausforderungen braucht.

Es gilt eventuelle Schätzungen von Zahlen bei der Antragstellung der Hilfen mit den Ist-Zahlen zu vergleichen und dann zu berechnen, in wie weit die Soforthilfen rechtens ausbezahlt wurden. Wie das Finanzministerium der WELT AM SONNTAG mitteilte, gab es Stand 25.04.2021 über 113.000 freiwillige Rückzahlungen. Weitere werden wohl folgen. Gerade die Klein- und Kleinstbetriebe müssen jetzt noch einmal rechnen: denn der Spielraum für das finanzielle Überleben darf hier nicht noch kleiner werden. Und es braucht nach unserer Auffassung auch keine Belehrungen-Mails.
Verordnungen und Gesetze, die nachvollzieh- bar und gut gemacht sind, wären hier das probate Mittel.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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