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CHEFBESUCH IM HOMEOFFICE

Dürfen Chef oder Chefin ins Homeoffice also zu Ihnen nach Hause kommen? Ja und nein! Ja, im Rahmen der sogenannten Gefährdungsbeurteilung darf eine Führungskraft auch im Homeoffice vorbeischauen.

Das geht allerdings nur mit Zustimmung des Heimarbeiters/der Heimarbeiterin und nach Voranmeldung. 

Mehr als ein Besuch wäre auch nicht angemessen. Wenn aber die Zustimmung nicht erfolgt, dann steht die Unverletzlichkeit der Wohnung, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, über dem Wunsch die Gefährdung vor Ort beurteilen zu wollen. Die Folge könnte dann aber sein, dass die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, zurück genommen wird.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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