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GRUNDSTEUER UND "DIEBISCHE" ELSTER

Grundsteuer, Fehler, Ärger und kein Ende in Sicht. Oder doch - das Ende zumindest. Die Frist endet am 31.10.2022, wenn – ja wenn sie nicht verlängert wird. Am besten bis 31.10.2024, denn vorher braucht auch das Finanzamt die Daten nicht.

Wer schon versucht hat, seine Daten in das Portal ELSTER einzugeben (im bayerischen Aufforderungsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuererklärung als „Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de“ bezeichnet) wird seine Erfahrungen gemacht haben und die sind leider nicht so positiv.

Anfangs ging erstmal gar nichts. Heißt, mit Start 01.07.2022 für die Dateneingabe bzw. Datenübermittlung war das Portal nicht voll funktionsfähig. Stand Anfang August ist die Software immer noch fehlerbehaftet. Heißt, richtige Daten moniert das System als Fehler. Fehlerhafte Daten, die oft aus Verzweiflung eingegeben werden, nimmt das System als korrekt an.

Neben den Unzulänglichkeiten in der Software, ärgern diverse Umständlichkeiten und Unmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Personalausweis-App, die als Unterstützung gedacht ist, aber das Verfahren der Online Erstellung der Grundsteuerdateneingabe und -übertragung weiter verkompliziert.

Erkenntnis: Wer es aushält, könnte bis Anfang Oktober 2022 warten, um jetzt nicht unnötig viel Zeit und Energie zu verschwenden. Dann Anfang/Mitte Oktober testen: Läuft das ELSTER-System (Der Zugang zum ELSTEROnline System sollte jetzt schon beantragt werden, weil es circa 2 Wochen braucht, bis man damit arbeiten kann) bzgl. der Grundsteuer rund und einfach, dann kann man die geforderten Daten eingeben. Wenn nicht, besorgt man sich beim Finanzamt das amtliche Formular und füllt es nach bestem Wissen und Gewissen aus.

Natürlich hilft Ihnen auch Ihre Steuerkanzlei. Wenn Sie uns beauftragen wollen, dann bitten wir Sie, uns möglichst bald Bescheid zu geben.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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