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Steuervorteil Adoption?

Recht

In der Erbschaftsteuer bestehen große Unterschiede zwischen Übertragungen an Kinder und solchen an weiter oder gar nicht verwandte Personen. Das wirft die Frage auf, ob die Adoption von Begünstigten Vorteile hat.

Der Freibetrag für Schenkungen oder Erbschaften beträgt bei Kindern aktuell 400.000 Euro, bei Neffen, Nichten oder anderen fremden Personen dagegen nur 20.000 Euro. Auch der Steuersatz für über diese Freibeträge hinausgehende Zuwendungen variiert stark. Für die Freibeträge übersteigende Summen bis zu 75.000 Euro beträgt er bei Kindern 7 %, bei Nichten und Neffen 15 % und bei fremden Dritten sogar 30 %.

Steuervorteil durch Adoption?
Der Ausweg Adoption führt zwar steuerlich zu einer erheblichen Entlastung. Jedoch wird nicht jedem Adoptionsantrag stattgegeben. Vor allem dann, wenn angenommen werden kann, dass die Adoption nur aus wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen erfolgt.

Rechtliche Folgen
Zu beachten sind eventuell unerwünschte

 

rechtliche Folgen einer Adoption.

So entstehen gegenseitige Unterhaltsansprüche. Das bedeutet, dass in Notfällen der eine dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei Minderjährigen erlöschen darüber hinaus alle bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vor allem zu den leiblichen Eltern und damit auch etwaige Unterhalts-, Erb- oder Pflichtteilsrechte. Nur bei Volljährigen bleiben diese
Rechte erhalten.

Gerichtliche »Genehmigung«
Allerdings bedarf jede Adoption einer gerichtlichen »Genehmigung«. Je enger der Verwandtschaftsgrad, umso wahrscheinlicher ist ein positiver Beschluss. Zwischen den Personen sollte es schon vorher ein besonderes Näheverhältnis gegeben haben, das z. B. aus regelmäßigen Besuchen oder aus der regelmäßigen Versorgung des zukünftigen »Elternteils« erkennbar
ist.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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